Was schreibt das Gesetz vor?
Artikel L. 324-1-1 des französischen Tourismusgesetzbuches (Code du tourisme):
Jede Ferienunterkunft muss in allen Gemeinden obligatorisch und unabhängig davon, ob sie klassifiziert ist oder nicht, im Rathaus der Gemeinde, in der sie sich befindet, angemeldet werden– außer es handelt sich um den Hauptwohnsitz des Vermieters (der sie somit mehr als acht Monate im Jahr bewohnen muss).
Zur Anmeldung muss der Vermieter das Cerfa-Formular° 14004*02
https://www.formulaires.service-public.fr/gf/cerfa_14004.do
Ferienunterkünfte sind in Artikel D 324-1 des französischen Tourismusgesetzbuches (Code du tourisme) definiert.
Um als Ferienunterkunft bezeichnet zu werden:
Darf die Unterkunft ausschließlich vom Mieter genutzt werden, d. h. der Vermieter ist nicht anwesend;
Darf der Mieter dort nicht seinen Wohnsitz wählen, es handelt sich um eine „durchreisende“ Kundschaft.
Der Mieter bewohnt die Unterkunft über einen kurzen Zeitraum (tage-, wochen- oder monatsweise Vermietung) und für eine kumulierte maximale Dauer von 90 Tagen.

Was ist eine Ferienunterkunft?




Eine Ferienunterkunft kann eine Einzimmerwohnung, ein Apartment, ein Loft, ein Haus, eine Villa, ein Landhaus sein. Sie unterscheidet sich von Hotels, Aparthotels und Gästezimmern dadurch, dass sie weder über eine Rezeption oder Rezeptionshalle noch über gemeinsame Dienste und Einrichtungen verfügt.
Es ist möglich, seinen Hauptwohnsitz für eine Dauer von maximal 120 Tagen pro Jahr zu vermieten.
Handelt es sich nicht um Ihren Hauptwohnsitz, können Sie Ihre Ferienunterkunft 365 Tage im Jahr vermieten, jedoch an unterschiedliche Gäste und für einen Zeitraum von maximal 90 Tagen an den gleichen Gast.
Warum sollten Sie Ihre Ferienunterkunft klassifizieren lassen?



Die Vorteile einer klassifizierten Ferienunterkunft:
Unabhängig von der Anzahl der erhaltenen Sterne bringt Ihnen die Klassifizierung Ihrer Ferienunterkunft die folgenden Vorteile:
⦁ Teilweise Steuerbefreiung Ihrer Mieteinnahmen im Rahmen der sogenannten Micro-BIC-Regelung.
⦁ Senkung der Kurtaxe.
⦁ Befreiung von der Wohn- und Grundsteuer in ländlichen Gebieten, die wiederbelebt werden sollen (III der Artikel 1383 E a und 1407 des französischen Allgemeinen Steuergesetzbuches (Code général des impôts), vorbehaltlich entsprechender Beschlüsse der betreffenden Gebietskörperschaften oder Gemeindeverbände (EPCI) mit eigener Besteuerung), und ausschließlich für die für diese Aktivität genutzten Flächen.
⦁ Sie haben die Möglichkeit, sich mit Feriengutscheinen bezahlen und von der ANCV (französische Agentur für Feriengutscheine) in das Verzeichnis auf ihrer Website eintragen zu lassen: https://www.ancv.com/
⦁ Sie können mit dem Bild der Klassifizierungsplakette (die den erhaltenen Sternen entspricht) auf jedem beliebigen Informationsträger (Broschüre, Internetseite, Visitenkarte usw.) werben
⦁ Die Klassifizierung ist eine in Frankreich und im Ausland anerkannte Qualitätsgarantie.
⦁ Die Klassifizierung mit 1 und 5 Sternen ist 5 Jahre gültig.
Wie funktioniert die Klassifizierung?

Ausstattung, Einrichtung und Kundendienstleistungen

Barrierefreiheit

Nachhaltige Entwicklung
Die Klassifizierungskriterien wurden per Erlass vom 24. November 2021 festgelegt (Erlass vom 24. November 2021 zur Veränderung des Erlasses vom 2. August 2010, der die Normen und das Verfahren für die Klassifizierung von Ferienunterkünften festlegt)
Wir überprüfen, dass die Klassifizierungskriterien für die Unterkunft erfüllt werden.
Die folgenden Bedingungen sind in der vorgegebenen Reihenfolge zu erfüllen:
⦁ In der gewünschten Kategorie geforderte Fläche, Höhe und Aufnahmekapazität;
⦁ Erreichen aller nicht ausgleichbaren Pflichtpunkte;
⦁ 95 % der Pflichtpunkte in der gewünschten Kategorie;
⦁ Mindestanzahl von Punkten für individuell gewählte Merkmale in der gewünschten Kategorie;
⦁ Ausgleich der nicht in Bedingung 3 erreichten Pflichtpunkte (im Rahmen einer erzielten Mindestpunktmenge von 95 %) durch 3-mal mehr Punkte für individuell gewählte Merkmale (nicht anwendbar, wenn 100 % der Pflichtpunkte erzielt wurden).
Die Agentur TAM-TAM INVEST ist eine von AFNOR zugelassene Organisation in Vence (Departement Alpes-Maritimes) mit einer Vertretung im Departement Var durch Cabinet Bruno GARCIA in 83000 TOULON, 20 Rue Victor Micholet, Mobiltelefon: +33 (0)6 51 96 70 70.