TAM-TAM INVEST

FAQ

Das « Wertgutachten » oder die « Immobilienschätzung » ist eine Preisspanne, die oft von einer Immobilienagentur oder einem Notar mündlich oder durch die Übergabe eines einfachen Briefes oder einer Verkaufspräsentation angegeben wird.

Dieses Dokument ist für den Fachmann nicht bindend. Er gibt lediglich einen Hinweis auf den Preis, den man beim Verkauf der Immobilie unter Berücksichtigung der aktuellen Marktlage sowie des Angebots und der Nachfrage auf lokaler Ebene verlangen kann. Das Wertgutachten (oder die Schätzung) ist kostenlos oder kostengünstig. Es stellt in erster Linie ein Gutachten dar.

Das Immobiliengutachten ist ein rechtsverbindlicher Akt, der auf genauen Berechnungen beruht. Es handelt sich um einen « gesicherten » Wert. Die Analyse wird anhand der verschiedenen Aspekte der Immobilie und unter wirtschaftlichen, geografischen, technischen und rechtlichen Gesichtspunkten durchgeführt, wobei auch der Markt analysiert und nach Vergleichswerten für ähnliche Verkäufe gesucht wird. Die Analyse wird gemäß den Standards der Europäischen Charta für Gutachten erstellt.

Das Gutachten wird einem Sachverständigen anvertraut, der dafür verantwortlich ist und entsprechend versichert ist.

Das Gutachten besteht darin, den Marktwert einer Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beurteilen. Es gilt im Gegensatz zum Wertgutachten als verbindlich. Er wird daher bei zahlreichen Verwaltungs- und Steuerverfahren berücksichtigt, da er der Immobilie einen rechtlichen Wert verleiht. Es handelt sich um eine kostenpflichtige Leistung.

  • Für einen Antrag auf Brückenfinanzierung oder eine andere Bankgarantie
  • Wenn die Immobilie Gegenstand einer Erbschaft oder Vorausteilung im Wege der Schenkung ist
  • Im Fall einer Scheidung oder eines Austritts aus der Gütergemeinschaft
  • Bei Austritt aus einem Gesamthandseigentum oder der Abtretung von Anteilen an einer Immobiliengesellschaft bürgerlichen Rechts (frz. SCI)
  • Für die Erstellung einer genauen Steuererklärung und die Erklärung der Vermögenssteuer auf Immobilien (frz. IFI)
  • Zwecks Kaufes oder Verkaufes einer Immobilie
  • Zwecks Verkaufes einer Immobilie auf Leibrente
  • Zur Feststellung des Mietwerts einer Immobilie oder zu deren Neuverhandlung
  • Zwecks Festlegung einer Entschädigung für die Räumung von Geschäftsräumen
  • Usw…

Der Preis eines Immobiliengutachtens hängt von der Art der Immobilie (der Preis eines Gutachtens für eine Einzimmerwohnung ist nicht der gleiche wie für eine Villa), von ihrer Lage (auf dem Land oder im Gebirge), von der Anfahrtszeit für den Gutachter, von der Komplexität der Immobilie (z. B dem Vorhandensein zahlreicher Dienstbarkeiten auf einem Grundstück) und den erforderlichen Begutachtungen ab. Um eine genaue Schätzung der Kosten für Ihr Gutachten zu erhalten, fordern Sie einfach einen Kostenvoranschlag an.

Es ist wichtig, möglichst viele Dokumente zu Ihrer Immobilie vorzulegen, die in Ihrem Besitz sind, damit der Gutachter seinen Auftrag unter den bestmöglichen Bedingungen ausführen kann. Dies können die Eigentumsurkunde oder der Mietvertrag sein, die Kostenaufstellung der Eigentümergemeinschaft, die Hausordnung, Baupläne, Baugenehmigungen, aufeinanderfolgende notarielle Urkunden usw.

Angesichts des neuen französischen Gesetzes zu Klimaschutz und Resilienz (Gesetz Nr. 2021-1104 « Climat et Résilience » vom 22. August 2021 zur Bekämpfung des Klimawandels) wird die Durchführung einer Energieprüfung dringend empfohlen. 

Der Artikel 1964 des französischen Zivilgesetzbuches (Code civil) bestimmt Folgendes: « Der Zufallsvertrag ist eine gegenseitige Vereinbarung, deren Auswirkungen bezüglich der Vorteile und Verluste entweder für alle Parteien oder für eine oder mehrere von ihnen von einem ungewissen Ereignis abhängen. »

  • Leibrente mit Wohnrecht

Der Verkäufer, auch « Leibrentennehmer » genannt, behält ein lebenslanges oder, in seltenen Fällen, zeitlich begrenztes Nutzungs- und Wohnrecht (oder einen Nießbrauch) an der Immobilie. Der Leibrentennehmer erhält einen einmaligen Kaufpreis sowie eine monatliche Rente vom Käufer (dem « Leibrentengeber ») und kann bis zu seinem Tod in seiner Immobilie wohnen bleiben. Er kann auch beschließen, sein Haus oder seine Wohnung zu verlassen, um z. B. in einem Seniorenheim zu leben. Dies wird als « vorzeitige Aufgabe des Wohnrechts » bezeichnet und hat eine Neubewertung der Rente zur Folge. Der Leibrentengeber nimmt die Immobilie dann in Besitz. 

  • Freie Leibrente (ohne Wohnrecht)

Der Verkäufer oder « Leibrentennehmer » verkauft ein Haus oder eine Wohnung, das bzw. die nicht sein Hauptwohnsitz ist und deshalb nicht bewohnt wird (Zweitwohnsitz oder Mietinvestition). Er erhält dafür einen einmaligen Kaufpreis sowie eine monatliche Rente, zu deren Zahlung sich der Käufer (oder « Leibrentengeber ») bis zum Tod des Leibrentennehmers verpflichtet. Im Rahmen der freien Leibrente nimmt der Leibrentengeber die Immobilie sofort in Besitz.

  • Gemischte Form der Leibrente

Die gemischte Form der Leibrente ist eine Kombination aus Leibrente mit und ohne Wohnrecht. Ein Teil der Immobilie kann auf Leibrente mit Wohnrecht verkauft werden, während ein anderes Stockwerk der Immobilie oder ein Nebengebäude ohne Wohnrecht verkauft wird.

  • Bloßes Eigentum

Immer mehr Rentner verkaufen ihre Immobilie alternativ zur Leibrente als bloßes Eigentum. Bei einem Verkauf als bloßes Eigentum erhält der Verkäufer am Tag der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags den gesamten Kaufpreis, bekommt dann aber keine Leibrente. Dennoch bleibt er bis zu seinem Tod in seiner Wohnung bzw. seinem Haus wohnen. Dabei gibt es verschiedene Optionen: den Verkauf als bloßes Eigentum mit Bloßes EigentumNießbrauchvorbehalt und den Verkauf als bloßes Eigentum mit Nutzungs- und Wohnrecht. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gern.